3. Die Angeklagte hat die Kosten des Gerichtsverfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 50.00 sowie der Kanzleigebühr von CHF 180.00 und den Auslagen von CHF 40.00, insgesamt CHF 270.00, zu bezahlen. 4. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Zustellung an: die Angeklagte die Vertreterin der Angeklagten das Kantonale Steueramt das Steueramt R. Rechtsmittelbelehrung