Ausweislich der Sendungsverfolgung für die Nummer eee wurde die Sendung mit der letzten Mahnung für die Grundstückgewinnsteuererklärung betreffend Liegenschaft I in R. (Parzelle aaa, Gebäude Nr. bbb) der Angeklagten am 21. August 2020 um 07:53 zugestellt. Ausweislich der Sendungsverfolgung für die Nummer fff wurde die Sendung mit der letzten Mahnung für die Grundstückgewinnsteuererklärung betreffend Liegenschaft M in R. -8- (Parzelle ccc, Gebäude Nr. ddd) der Angeklagten am 21. August 2020 um 07:54 zugestellt.