1.3. 1.3.1. Das Gemeindesteueramt R. machte geltend, die Angeklagte sei mehrfach gemahnt worden. Der Ehemann der Angeklagten führte an der Verhandlung aus, sie hätten die (jeweils gemeinsam an Ehemann und Ehefrau gerichteten) Mahnungen vom 20. August 2020 nicht erhalten. Dies zeige auch die Zustellbestätigung der Post, wonach ihnen die Mahnungen -7- ins Postfach gelegt worden seien. Sie hätten überhaupt kein Postfach (vgl. Protokoll).