11. Die Angeklagte hat weder eine Stellungnahme eingereicht noch die Einsprachen zurückgezogen. -5- Der Präsident zieht in Erwägung: I. 1. 1.1. Gegen die Angeklagte wurden zwei Ordnungsbussenverfahren wegen Nichteinreichens der Grundstückgewinnsteuererklärung eröffnet und zur Anklage beim Spezialverwaltungsgericht gebracht. Massgebend für die Beurteilung beider Anklagen ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG).