6. 6.1. Am 10. Februar 2021 erhob das KStA beim Spezialverwaltungsgericht gegen die Angeklagte wegen Nichteinreichung der Grundstückgewinnsteuererklärung bezüglich Parzelle aaa, Gebäude Nr. bbb an der I in R. folgende Anklage: "1. Gestützt auf den angefochtenen Strafbefehl sei das Verfahren vor Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern gemäss § 249 ff. des Steuergesetzes vom 15. Dezember 1998 durchzuführen. 2. Die angeklagte Person sei im Sinne des Strafbefehls zu bestrafen."