1.4.4. An der Verhandlung führte der Angeklagte aus (Protokoll), er sei Ende Juni 2020 nach seinem Infarkt und Mitte Juli 2020 für ein paar Tage im Spital gewesen, nicht aber im August 2020. Im Jahr 2019 sei es ihm gesundheitlich gut gegangen, im Jahr 2020 seien gravierende gesundheitliche Probleme aufgetreten. Deshalb habe er nicht mehr daran gedacht, die ihm im Januar 2020 zugesandten Grundstückgewinnsteuererklärungen einzureichen. Ende Juni 2020 sei er aufgrund seiner Beschwerden zum Hausarzt gegangen und von dort sofort in die Klinik G. eingeliefert worden. Nach einem Eingriff am Herzen, bei dem ihm drei Stents gesetzt worden seien, sei er nach ein paar Tagen entlassen worden.