Das an der Gerichtsverhandlung überreichte Arztzeugnis vom 7. Mai 2021 bescheinigt dem Angeklagten eine schwere Erkrankung seit Juni 2020, weswegen er "seine Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde nicht erledigen" konnte. Unter dem Titel "Diagnose" wird in diesem Arztzeugnis detailliert beschrieben, dass der Angeklagte nach seinem Herzinfarkt mit Stenteinlage unter Atemnot und diversen weiteren Erkrankungen (Fieber, schwere Müdigkeit, Konzentrationsstörung, Sprechstörung) sowie körperlichen und geistigen Schwierigkeiten bis Ende Januar 2021 gelitten habe, weshalb er nicht in der Lage gewesen sei, die Steuererklärung auszufüllen.