Gemäss Arztzeugnis vom 11. Januar 2021 sei der Angeklagte "seit Juni 2020 wegen schwerer Erkrankung in ärztlicher Behandlung und konnte deshalb seine Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde nicht erledigen". Gemäss Zeugnis vom 12. Januar 2021 sei der Angeklagte "aus medizinischen Gründen von Juni 2020 zumindest bis aktuell Januar 2021 aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage" gewesen, "seine Steuer Unterlagen korrekt auszufüllen." Das an der Gerichtsverhandlung überreichte Arztzeugnis vom 7. Mai 2021 bescheinigt dem Angeklagten eine schwere Erkrankung seit Juni 2020, weswegen er "seine Verpflichtungen gegenüber der Gemeinde nicht erledigen" konnte.