Der Untersuchungsbericht des MRT des Herzens des Angeklagten vom 19. Januar 2021 nennt hingegen einen im Juni 2020 stattgefundenen Vorderwandinfarkt. Der Sprechstundenbericht Kardiologie wurde am 2. Oktober 2020 verfasst und enthält ebenfalls einen Hinweis auf einen Vorderwandinfarkt am 27. Juni 2020 und eine Hospitalisation am 4. Juli 2020. Wie lange der Spitalaufenthalt gedauert hat, wird nicht dargelegt. Der an der Verhandlung übergebene Bericht des Zentrums für Innere Medizin vom 1. Juli 2020 beschreibt den notfallmässigen Spitaleintritt des Patienten aufgrund akuter Herzbeschwerden am 27. Juni 2020 sowie die Entlassung nach Hause am 30. Juni 2020.