1.3. Das Gemeindesteueramt R. macht geltend, der Angeklagte sei mehrfach gemahnt worden. Der Angeklagte führt an der Verhandlung aus, er habe die Mahnungen vom 20. August 2020 nicht erhalten. Dies zeige auch die Zustellbestätigung der Post, wonach ihm die Mahnungen ins Postfach gelegt worden seien. Er habe überhaupt kein Postfach. Er räumte jedoch ein, dass er im August 2020 nichts hätte unternehmen können, selbst wenn -6- er die Mahnungen erhalten hätte, weil er sich damals in einem so schlechten gesundheitlichen Zustand befunden habe (vgl. Protokoll).