9. Anlässlich der Verhandlung vor dem Präsidenten des Spezialverwaltungsgerichts wurde der Angeklagte befragt (Protokoll der Verhandlung vom 19. Mai 2021 [nachfolgend: Protokoll]). -4- Der Präsident zieht in Erwägung: I. 1. 1.1. Gegen den Angeklagten wurden zwei Ordnungsbussenverfahren wegen Nichteinreichens der Grundstückgewinnsteuererklärung eröffnet und zur Anklage beim Spezialverwaltungsgericht gebracht. Massgebend für die Beurteilung beider Anklagen ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG).