9. Mit Schreiben vom 10. März 2021 verzichtete der Angeklagte auf die Teilnahme an der Verhandlung und ermächtigte das Gericht, ein Urteil in Abwesenheit zu fällen. 10. Das Spezialverwaltungsgericht hat mit E-Mails vom 16. und 18. März 2021 weitere Abklärungen beim Gemeindesteueramt Q. getroffen. -4- Der Präsident zieht in Erwägung: I. 1. Massgebend für die Beurteilung der vorliegenden Anklage ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG).