"1. Gestützt auf den angefochtenen Strafbefehl sei das Verfahren vor Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern gemäss § 249 ff. des Steuergesetzes vom 15. Dezember 1998 durchzuführen. 2. Die angeklagte Person sei im Sinne des Strafbefehls zu bestrafen." 7. Mit Verfügung vom 19. Februar 2021 wurde der Angeklagte auf den 16. März 2021 vorgeladen. Gleichzeitig wurde die Anklage zugestellt. -3- 8. Mit Schreiben vom 4. März 2021 ersuchte der Angeklagte um Akteneinsicht. Aufforderungsgemäss stellte das Spezialverwaltungsgericht dem Angeklagten die Kopien der Verfahrensakten mit Schreiben vom 5. März 2021 zu.