2. Die angeklagte Person sei im Sinne des Strafbefehls zu bestrafen." 7. Zuletzt mit Verfügung vom 19. Oktober 2020 wurde der Angeklagte auf den 17. November 2020 vorgeladen. Gleichzeitig wurde die Anklage zugestellt. -3- 8. Anlässlich der Verhandlung vor dem Präsidenten des Spezialverwaltungsgerichts wurde der Angeklagte befragt. 9. Mit Erklärung vom 7. Dezember 2020 hat der Angeklagte die Einsprache im Strafpunkt zurückgezogen und eine Reduktion der Strafbefehlsgebühr auf CHF 100.00 beantragt. -4- Der Präsident zieht in Erwägung: