Wenn der Sohn der Angeklagten in der Einsprache also ausführt, er habe die Steuererklärung 2018 für seine Mutter nach Neujahr 2019/2020 eingereicht, ist dies unbehelflich. 1.5. 1.5.1. Anlässlich der Verhandlung führte der Sohn der Angeklagten detailliert aus, seine Mutter sei aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage, ihren steuerlichen Verfahrenspflichten nachzukommen (vgl. Protokoll). 1.5.2. Der Sohn der Angeklagten hat am 27. November 2020, wie an der Verhandlung vereinbart, weitere Unterlagen (insbesondere ärztliche Berichte) eingereicht. -7-