Es darf nicht übersehen werden, dass ein strikter Nachweis negativer Tatsachen (Nichteinreichen der Steuererklärung) unmöglich ist. Letztlich muss eine Würdigung anhand sämtlicher relevanter Tatsachen erfolgen. Dabei fällt es zulasten des Steuerpflichtigen ins Gewicht, wenn konkrete Umstände darauf schliessen lassen, er habe die Steuererklärung nicht eingereicht, und er für diese Umstände keine andere, "harmlose" Erklärung liefern kann. Vom Steuerpflichtigen darf indessen nicht verlangt werden, dass er die Einreichung der Steuererklärung nachzuweisen hat;