1.3. 1.3.1. Die Angeklagte wurde mehrfach gemahnt. Trotz rechtsgenüglicher Zustellung der letzten, per A-Post Plus versandten Mahnung vom 14. Oktober 2019 reichte sie innert der gesetzten Frist keine Steuererklärung ein. 1.3.2. In der Einsprache macht der Sohn der Angeklagten (Mitunterzeichnung der vom Sohn verfassten Einsprache durch die Angeklagte) geltend, er habe die Steuererklärung 2018 für seine Mutter termingerecht nach Neujahr 2019/2020 eingereicht. Das Gemeindesteueramt Q. bringt vor, das Mahnverfahren sei ordnungsgemäss durchgeführt worden. Die Steuererklärung 2018 sei bis zum Zeitpunkt der Vernehmlassung am 10. März 2020 noch nicht eingegangen.