2. Die angeklagte Person sei im Sinne des Strafbefehls zu bestrafen." 7. 7.1. Mit Verfügung vom 31. August 2020 wurde die Angeklagte auf den 1. Oktober 2020 vorgeladen. Gleichzeitig wurde die Anklage zugestellt. -3- 7.2. Mit Schreiben vom 24. September 2020 wurde die Angeklagte auf eine mögliche Bussenerhöhung hingewiesen. Am 28. September 2020 teilte der Sohn der Angeklagten mit, dass die Angeklagte aufgrund schwerer gesundheitlicher Probleme nicht mehr an einer Verhandlung teilnehmen könne und ersuchte um eine Verschiebung der Verhandlung, da er selbst ebenfalls angeschlagen sei.