Der Angeklagte machte an der Verhandlung geltend, sein Einkommen habe sich massiv reduziert. Die Tätigkeit als Versicherungsmakler habe er aufgeben müssen. Er verfüge nur noch über das Einkommen aus der Anstellung als Bademeister, welches CHF 2'000.00 brutto pro Monat betrage. Die Anstellungsdauer sei auf die Badesaison und damit auf vier Monate beschränkt (Protokoll). Der nach der Verhandlung eingereichte Lohnausweis 2019 der Gemeinde R. weist einen Nettolohn von CHF 8'997.00 aus.