3.2. 3.2.1. Die Anklage geht von einem für die Busse relevanten Einkommen des Angeklagten von CHF 266'657.00 aus (nicht rechtskräftige Veranlagung 2016). Dies wurde dem Angeklagten mit Zustellung der Anklageschrift mitgeteilt. Tatsächlich beträgt das letzte rechtkräftige steuerbare Einkommen der Steuerperiode 2015 CHF 199'800.00.