2. Die angeklagte Person sei im Sinne des Strafbefehls zu bestrafen." 7. Das Spezialverwaltungsgericht hat beim Gemeindesteueramt Q. weitere Abklärungen vorgenommen (Aktennotiz vom 15. Mai 2020). -3- 8. 8.1. Mit Verfügung vom 28. Januar 2020 wurde der Angeklagte auf den 2. April 2020 vorgeladen. Gleichzeitig wurde die Anklage zugestellt. Mit Schreiben vom 17. März 2020 wurde die Verhandlung aufgrund der besonderen Lage abgesagt. 8.2. Mit Verfügung vom 29. April 2020 wurde der Angeklagte neu auf den 27. Mai 2020 vorgeladen.