1.4. 1.4.1. Die Angeklagte bringt vor, sie habe die Steuererklärung eingereicht, "zwar nicht fristgerecht, aber immerhin eingereicht". Sie habe die Steuererklärung in den Briefkasten der Gemeinde gelegt. Die Steuererklärung sei möglicherweise nicht vollständig gewesen, aber alle Unterlagen seien dabei gewesen, so dass das Gemeindesteueramt die Steuern hätte veranlagen können.