"1. Gestützt auf den angefochtenen Strafbefehl sei das Verfahren vor Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern gemäss § 249 ff. des Steuergesetzes vom 15. Dezember 1998 durchzuführen. 2. Die angeklagte Person sei im Sinne des Strafbefehls zu bestrafen." 8. Mit Verfügung vom 8. Juni 2020 wurde die Angeklagte auf den 7. Juli 2020 vorgeladen. Gleichzeitig wurde die Anklage zugestellt. -3- 9. Das Spezialverwaltungsgericht hat weitere Abklärungen beim Gemeindesteueramt Q. vorgenommen (E-Mail vom 30. Juni 2020). 10. Die Angeklagte ist nicht zur Verhandlung erschienen. -4-