Über diese Praxis wurde der Angeklagte anlässlich des Telefongespräches orientiert (Aktennotiz vom 20. Oktober 2020). Der Angeklagte hat in der Folge den Antrag auf Reduktion der Gebühr auf CHF 100.00 gestellt. Diesem Antrag ist zu entsprechen. Die Gebühr ist auf CHF 100.00 zu senken. Sie ist vom KStA zusammen mit der Busse zu beziehen.