Der Angeklagte musste gemäss Anklageschrift innerhalb der letzten fünf Steuerperioden (d.h. bezüglich der Steuerveranlagungen der Jahre 2013 bis 2017) wegen Verletzung von Verfahrenspflichten noch nie gebüsst werden. Gemäss aktuellem Bussentarif beträgt die Busse bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 41'500.00 sowie bei der ersten Widerhandlung CHF 75.00. Die von der Vorinstanz ausgefällte Busse ist demnach von CHF 50.00 auf CHF 75.00 zu erhöhen.