Dieses Arztzeugnis wurde vor Beginn der letzten Mahnfrist vom 20. September 2019 bis 9. Oktober 2019 erstellt und sagt damit nicht aus, aus welchen medizinischen Gründen der Angeklagte nicht in der Lage war, während der letzten Mahnfrist eine Steuererklärung auszufüllen und einzureichen oder aber ein Fristerstreckungsgesuch zu stellen oder einen Dritten damit zu beauftragen. Vielmehr wird erklärt, dass der Angeklagte unterdessen wieder in der Lage sei, seinen Pflichten nachzukommen.