Das Steueramt Q./T. macht geltend, das Mahnverfahren sei ordnungsgemäss durchgeführt worden. Auf die letzte Mahnung sei die Rückmeldung erfolgt, dass der Angeklagte die Steuererklärung so schnell wie möglich ausfüllen werde. Dem Arztzeugnis vom 11. September 2019 könne entnommen werden, dass es aktuell etwas bessergehe und der Angeklagte sich bemühe seinen Pflichten nachzukommen. Es sei keine Steuererklärung 2018 eingereicht worden.