"1. Gestützt auf den angefochtenen Strafbefehl sei das Verfahren vor Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern gemäss § 249 ff. des Steuergesetzes vom 15. Dezember 1998 durchzuführen. 2. Die angeklagte Person sei im Sinne des Strafbefehls zu bestrafen." 7. 7.1. Mit Verfügung vom 13. Mai 2020 wurde der Angeklagte auf den 9. Juni 2020 vorgeladen. Gleichzeitig wurde die Anklage zugestellt und auf eine mögliche Bussenerhöhung hingewiesen. Am 6. Juni 2020 ersuchte der Angeklagte um eine Verschiebung der Verhandlung, da er aufgrund einer Spitaluntersuchung am 9. Juni 2020 verhindert sei. -3-