"1. Gestützt auf den angefochtenen Strafbefehl sei das Verfahren vor Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern gemäss § 249 ff. des Steuergesetzes vom 15. Dezember 1998 durchzuführen. 2. Die angeklagte Person sei im Sinne des Strafbefehls zu bestrafen." 7. Mit Verfügung vom 13. Mai 2020 wurde der Angeklagte auf den 9. Juni 2020 vorgeladen. Gleichzeitig wurde die Anklage zugestellt. -3- 8. Das Spezialverwaltungsgericht hat weitere Abklärungen getroffen (E-Mails vom 2. Juni 2020, 3. Juni 2020 und 9. Juni 2020).