2. Der Angeklagte hat Kosten von CHF 100.00 zu tragen, welche vom KStA zusammen mit der Busse bezogen werden. 3. Der Angeklagte hat die Kosten des Gerichtsverfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 650.00 sowie der Kanzleigebühr von CHF 170.00 und den Auslagen von CHF 40.00, insgesamt CHF 860.00, zu bezahlen. 4. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Zustellung an: - den Angeklagten (Vertreter, im Doppel) - das Kantonale Steueramt - das Gemeindesteueramt Q. Mitteilung an: - die Gerichtskasse Rechtsmittelbelehrung