Aufgrund der jahrelangen Säumnis des Angeklagten, bestehen seitens der Steuerbehörden keine genauen Kenntnisse über seine tatsächlichen finanziellen Verhältnisse. Auch im vorliegenden Verfahren hat er weder umfassende noch substantiierte Angaben zu seinen finanziellen Verhältnissen gemacht. Er lässt lediglich mit Verweis auf die nachträglich eingereichte Steuererklärung 2018 vorbringen, sein Einkommen sei auf CHF 56'600.00 zu reduzieren. Gemäss Gemeindesteueramt Q. beträgt jedoch das rechtskräftig veranlagte steuerbare Einkommen für das Steuerjahr 2018 -9-