Es ist nicht nachvollziehbar, dass er trotz drohender gravierender strafrechtlicher Konsequenzen erneut keine Steuererklärung einreichte. Der Angeklagte ist seit Jahren säumig und nimmt seine Pflicht zur Einreichung der Steuererklärung offensichtlich nicht Ernst. Dies ist strafschärfend zu gewichten. Gründe für eine Strafmilderung oder -minderung liegen nicht vor.