3.2.2. Der Angeklagte musste gemäss Anklageschrift innerhalb der letzten fünf Steuerperioden (d.h. bezüglich der Steuerveranlagungen der Jahre 2013 bis 2017) wegen Verletzung von Verfahrenspflichten jedes Jahr, d.h. insgesamt fünf Mal, gebüsst werden. Bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 45'200.00 beträgt die Busse gemäss dem aktuellen Bussentarif bei der dritten Widerhandlung CHF 600.00, bei der vierten Widerhandlung CHF 1'500.00 und bei der fünften Widerhandlung CHF 3'000.00. Ab der sechsten Widerhandlung ist die Busse gemäss dem Tarif verschuldensabhängig und kann auf maximal -8-