1.5.3. Eine bestehende Lohnpfändung hindert einen Steuerpflichtigen nicht daran, seine Steuererklärung auszufüllen. Auch ein von betreibungsrechtlichen Massnahmen betroffener Steuerpflichtiger erhält einen Lohnausweis. Selbst wenn ein Teil des darauf ausgewiesenen Lohns im Schuldbetreibungsverfahren gepfändet wird, ändert dies nichts an der Steuerbarkeit des gesamten (Netto-) Einkommens.