In der Eingabe vom 10. Juni 2020 führt der Angeklagte unverändert aus, die Erstellung der Steuererklärung sei weiterhin nicht möglich. Er habe zudem erhebliche Anwaltskosten zu bezahlen. Der Lohn werde bis unter das betreibungsrechtliche Existenzminimum gepfändet. Mit einer Busse von CHF 200.00 sei er einverstanden. Jegliche Busse werde zu einer Staatshaftungsklage führen.