habe. Deshalb könne er keine klare Abrechnung und somit auch keine Steuererklärung erstellen. Im Übrigen beantragt der Angeklagte, der Strafbefehl sei aufzuheben, es sei ihm eine Parteientschädigung von CHF 5'000.00 zu bezahlen, die Bussen von 2017 und 2018 seien mit der Parteientschädigung zu verrechnen und es seien Verfahren gegen das Betreibungsamt R. wegen "Rechtsbehinderung" und Amtsmissbrauchs zu eröffnen.