2. Die angeklagte Person sei im Sinne des Strafbefehls zu bestrafen." 7. Mit Verfügung vom 13. Mai 2020 wurde der Angeklagte auf den 9. Juni 2020 vorgeladen. Gleichzeitig wurde die Anklage zugestellt. Ebenso wurde dem Angeklagten vom Spezialverwaltungsgericht eine Erhöhung der Busse angedroht. Die eingeschriebene Vorladung vom 13. Mai 2020 ist -3- vom Angeklagten nicht abgeholt worden. Sie wurde am 26. Mai 2020 nochmals mit A-Post Plus versandt. 8. Der Angeklagte ist nicht zur Verhandlung vom 9. Juni 2020 erschienen.