4. Der Angeklagte hat schwierige finanzielle Verhältnisse geltend gemacht. Der Angeklagte ist darauf hinzuweisen, dass bei finanziellen Schwierigkeiten für die Bezahlung der Busse und Kosten beim Kantonalen Steueramt schriftlich Ratenzahlungen oder ein Erlass beantragt werden können. - 10 - Der Präsident erkennt: 1. Es wird festgestellt, dass der Strafbefehl Nr. 2018 / 7057 im Strafpunkt (Busse von CHF 500.00) infolge Rückzuges der Einsprache in Rechtskraft erwachsen ist. 2. Der Angeklagte hat Kosten von CHF 100.00 zu tragen, welche vom KStA zusammen mit der Busse bezogen werden.