"1. Gestützt auf den angefochtenen Strafbefehl sei das Verfahren vor Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern gemäss § 249 ff. des Steuergesetzes vom 15. Dezember 1998 durchzuführen. 2. Die angeklagte Person sei im Sinne des Strafbefehls zu bestrafen." 7. Mit Verfügung vom 6. Mai 2020 wurden der Angeklagte und seine Vertreterin (Mutter) auf den 10. Juni 2020 vorgeladen. Gleichzeitig wurde die Anklage zugestellt. -3-