Die Angeklagte brachte zudem vor, ihr Ehemann sei für die Steuererklärung zuständig. Den privaten Briefkasten an der Wohnadresse leere sie regelmässig. Sie öffne die Post und erfasse das Eingangsdatum. Wenn es sich um eine Mahnung handle, weise sie besonders darauf hin, indem sie entsprechende Textpassagen mit einem Leuchtstift markiere oder mit einem gewöhnlichen Stift umkreise. Zweiten Mahnungen würde sie noch mehr Aufmerksamkeit widmen und diese rot markieren. Sie bestätigte, dass sie ihren Ehemann dann besonders auf die zweite Mahnung hinweise und ihn dazu anhalte, die Sache zeitnah zu erledigen.