An seiner Wohnadresse, X-Strasse, gebe es nur einen Briefkasten, da dort nur der Ehemann, die Angeklagte und ihre Kinder wohnten. Für den Betrieb (insgesamt 3 Unternehmungen: C., D. und E. [welche kürzlich verkauft worden sei]) werde ein gemeinsames Postfach benutzt, da es in Q. nur wenige Postfächer gebe. Es sei dabei schon öfters vorgekommen, dass private Post ins betriebliche Postfach gelegt worden sei. Dagegen komme es nicht vor, dass betriebliche Post in den privaten Briefkasten an der Wohnadresse zugestellt werde. Etwa alle drei Monate werde Post, die weder für die Firmen, noch für die Familie privat bestimmt sei, in das Postfach zugestellt.