1.4.4. Die Angeklagte führte aus, sie sei gelernte Floristin, aber derzeit als Mutter von vier Kindern und Hausfrau tätig. Stundenweise arbeite sie auch im Betrieb ihres Ehemannes mit. Der Ehemann der Angeklagten erklärte, er sei gelernter Gärtnermeister und arbeite als Kompost- und Vergärungsfachmann mit seinem Bruder in einem familieneigenen Betrieb mit rund dreissig Mitarbeitenden. Die Betriebsbuchhaltung werde von seiner Mutter geführt, die ebenfalls Gärtnerin sei. Seine private Buchhaltung mache er selber.