Ausweislich der Sendungsverfolgung für die Nummer aaa wurde der Brief mit der letzten Mahnung am 3. Oktober 2019 um 8.16 Uhr in den Briefkasten der Angeklagten gelegt. Bei der Versandart A-Post Plus ist (im Unterschied zu eingeschriebenen Sendungen) nach dem vorstehend Ausgeführten die Entgegennahme einer Sendung durch den Empfänger nicht zu quittieren – insofern wurde der Empfang nicht unterschriftlich bestätigt. Entsprechend kann ein Track & Trace-Auszug in diesem Zusammenhang grundsätzlich auch nur über den Zeitpunkt der Zustellung Aufschluss geben, wogegen die Behändigung der Sendung durch den Empfänger von der Post nicht registriert werden kann.