1.3.2. Die Angeklagte bringt vor, es sei ihr keine Mahnung zugestellt worden (Einsprache). In ihrer Stellungnahme zur Vernehmlassung des Regionalsteueramtes Q. präzisiert sie, weder sie noch ihr Ehemann hätten die zweite Mahnung vom 2. Oktober 2019 erhalten oder gar persönlich entgegengenommen.