2. Die angeklagte Person sei im Sinne des Strafbefehls zu bestrafen." 7. 7.1. Mit Verfügung vom 28. Januar 2020 wurde die Angeklagte auf den 2. April 2020 vorgeladen. Gleichzeitig wurde die Anklage zugestellt. -3- 7.2. Mit Schreiben vom 17. März 2020 wurde die Verhandlung vom 2. April 2020 infolge der Notstandslage abgesetzt. 7.3. Mit Verfügung vom 29. April 2020 wurde die Angeklagte auf den 27. Mai 2020 vorgeladen. 8. Anlässlich der Verhandlung vor dem Präsidenten des Spezialverwaltungsgerichts wurde die Angeklagte befragt. -4- Der Präsident zieht in Erwägung: