Er habe nicht reagiert, weil er seine Steuererklärung eingereicht habe und davon ausgegangen sei, dass es sich um ein kantonsinternes Missverständnis handle und seine Steuererklärung schlussendlich jeden Moment am richtigen Ort eintreffen werde. Später habe das Gemeindesteueramt Q. ihn bei seinem Arbeitgeber zu erreichen versucht. Am nächsten Tag sei er dann beim Gemeindesteueramt Q. vorbeigegangen und habe eine Kopie der Steuererklärung (mit den Beilagen) abgegeben. Er wisse nicht mehr, wann das gewesen sei.