"1. Gestützt auf den angefochtenen Strafbefehl sei das Verfahren vor Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern gemäss § 249 ff. des Steuergesetzes vom 15. Dezember 1998 durchzuführen. 2. Die angeklagte Person sei im Sinne des Strafbefehls zu bestrafen." 7. Mit Verfügung vom 29. April 2020 wurde der Angeklagte auf den 27. Mai 2020 vorgeladen. Gleichzeitig wurde die Anklage zugestellt. Anlässlich der Verhandlung vor dem Präsidenten des Spezialverwaltungsgerichts wurde der Angeklagte befragt (Protokoll der Verhandlung vom 27. Mai 2020 [nachfolgend: Protokoll]). -3- Der Präsident zieht in Erwägung: