3. Die Kosten des Gerichtsverfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 100.00 sowie der Kanzleigebühr von CHF 115.00 und den Auslagen von CHF 40.00, insgesamt CHF 255.00, werden zu zwei Dritteln der Angeklagten mit CHF 170.00 auferlegt. Der Rest (CHF 85.00) wird auf die Staatskasse genommen. 4. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Zustellung an: - die Angeklagte - das Kantonale Steueramt - das Gemeindesteueramt Q. Mitteilung an: - die Gerichtskasse Rechtsmittelbelehrung