3.3. Da das letzte rechtskräftig veranlagte Einkommen 2018 mit CHF 76'250.00 (Ermessensveranlagung) etwas höher liegt, als das vom KStA für die Bussenbemessung herangezogene Einkommen, wäre eine Bussenerhöhung auf CHF 150.00 in Betracht zu ziehen. Da das KStA keine Bussenerhöhung beantragte, kann auf die geringfügige Anpassung der Busse verzichtet werden. Die von der Vorinstanz ausgefällte Busse von CHF 125.00 wird demnach bestätigt. -9-