keine Bussenreduktion ergeben kann. Aufgrund der per 1. Januar 2018 erfolgten Trennung der Ehegatten, ist auf den Tarif für 1c für alleinstehende natürliche Personen abzustellen. Nachdem die beantragte Busse dem aktuellen Bussentarif entspricht, ist die von der Vorinstanz ausgefällte Busse von CHF 100.00 nicht zu beanstanden. Gründe für eine Reduktion der Busse sind keine ersichtlich.